Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen MEDEATIV und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 MEDEATIV bietet dem Kunden Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung und -entwicklung, einschließlich Wartung und Pflege. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen MEDEATIV und dem Kunden.
1.3 MEDEATIV schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen ab.
1.4 MEDEATIV ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen dürfen. MEDEATIV bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Subunternehmer werden nicht eingesetzt, wenn MEDEATIV erkennt, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Abweichende AGB des Kunden erkennt MEDEATIV nur an, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Stellt der Kunde MEDEATIV Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter, wie z.B. Urheberrechte, verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass MEDEATIV rechtlich nicht befugt ist, Rechtsberatung gegenüber dem Kunden zu leisten. MEDEATIV ist insbesondere nicht verpflichtet, das Geschäftsmodell des Kunden oder die von ihm erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte usw.) auf deren Rechtskonformität zu prüfen. MEDEATIV übernimmt zudem keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke. Für die Einhaltung der Weisungen des Kunden haftet dieser selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Werke (z.B. Impressumsdaten, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig und korrekt bereitzustellen. Er hat ferner sicherzustellen, dass seine Weisungen mit geltendem Recht übereinstimmen.
2.3 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung des Materials zur Gestaltung der Webseite und anderer Werke (z.B. Grafiken, Videos) verantwortlich und stellt dieses rechtzeitig MEDEATIV zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und gibt auch keine weiteren Vorgaben, ist MEDEATIV berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B. Stockfoto-Dienstleistern) zu verwenden oder Platzhalter einzufügen.
2.4 Sofern zur Erfüllung einzelner Auftragsbestandteile ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, diesen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Verzögerungen oder Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete oder unvollständige Zuarbeit des Kunden entstehen, entbinden MEDEATIV von jeglicher Verantwortung.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer nicht nach, ist MEDEATIV berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Kosten für Stockfotos oder Zeitaufwand für deren Beschaffung) in Rechnung zu stellen.
Webseitenerstellung mit agilen Methoden
3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die weiteren Regelungen dieser AGB bleiben davon unberührt. Eine Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand der Verträge zur Webseitenerstellung zwischen MEDEATIV und dem Kunden ist in der Regel die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. durch das Einbinden neuer Schnittstellen), unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Version (in der Regel die letzten beiden Versionen) optimiert. Eine Optimierung für Mobilgeräte wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Der individuelle Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen MEDEATIV und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt bei MEDEATIV zunächst eine Anfrage, in der die gewünschten Webseiten-Inhalte möglichst genau beschrieben werden (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos usw. sind vom Kunden festzulegen und bereitzustellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch MEDEATIV dar. MEDEATIV prüft die Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen MEDEATIV und dem Kunden zustande.
3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, Tools (z.B. Statistik-Tools) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sowie die Erstellung von Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentationen ist von MEDEATIV nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Änderungen oder Wünsche äußern, sofern diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien dem in Textform zustimmen (z.B. per E-Mail, Fax usw.). Im Übrigen ist MEDEATIV nur zur Erbringung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen oder zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7 Das Angebot von MEDEATIV umfasst in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Formate und Inhalte von MEDEATIV nach freiem Ermessen ausgewählt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Wenn auf Basis der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ keine Einigung erzielt wird, kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Herausgabe der „Musterseite“, des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien usw. Alle beim Kunden verbleibenden Kopien sind zu löschen oder an MEDEATIV zurückzugeben.
3.8 Nach Fertigstellung der Webseite wird MEDEATIV den Kunden zur Abnahme auffordern.
3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von MEDEATIV ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) MEDEATIV vor Beginn des Auftrags vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MEDEATIV den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen besteht kein Anspruch des Kunden auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen, Handbüchern oder sonstigen Zusatzdokumentationen.
3.11 Die Vergütung für die Erstellung der Webseiten ist Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.12 Nutzt der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von MEDEATIV, sondern von Drittanbietern, übernimmt MEDEATIV keine Verantwortung für die Server, deren Konfiguration, die Datenleitungen oder die Abrufbarkeit der Webseite.
Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
4.1 Nach Fertigstellung der Webseite oder einzelner Teile davon kann MEDEATIV dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite anbieten. Auch die Wartung von Drittwebseiten kann angeboten werden. MEDEATIV ist jedoch nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu unterbreiten, und der Kunde ist nicht verpflichtet, es anzunehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind Gegenstand individueller Absprachen.
4.2 Der Inhalt der Wartungsverträge umfasst die Behebung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können individuell vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von MEDEATIV kompatibel sind. Diese Kompatibilität kann durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder eigenmächtige Änderungen des Kunden beeinträchtigt werden. In solchen Fällen muss der Kunde die Kompatibilität selbstständig wiederherstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder MEDEATIV gesondert damit beauftragen.
4.4 MEDEATIV haftet nicht für Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder durch andere Fehler verursacht wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von MEDEATIV liegen. Die Regelungen zur Haftung und Freistellung bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nur die technische Aktualisierung der Webseite, nicht jedoch deren inhaltliche Pflege. Insbesondere schuldet MEDEATIV nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Webhosting und Domainregistrierung
5.1 MEDEATIV bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der genaue Leistungsumfang (z.B. Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate) wird individuell zwischen den Parteien vereinbart. MEDEATIV ist berechtigt, Leistungen Dritter im Zusammenhang mit dem Hosting in Anspruch zu nehmen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt MEDEATIV als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Grundsätzlich erhält der Kunde keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems. Auf Anfrage kann dieser Zugang jedoch gewährt werden.
5.3 MEDEATIV gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von MEDEATIV (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme) nicht erreichbar sind.
5.4 Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technische oder rechtliche Änderungen sind jederzeit möglich und vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und Zugangsdaten, die ihm von MEDEATIV zur Verfügung gestellt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und diese regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde verantwortlich, sofern er diesen zu vertreten hat.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten anzufertigen. Sollte er hierzu nicht in der Lage sein, muss er MEDEATIV oder einen fachkundigen Dritten mit der Datensicherung beauftragen. Für eventuelle Datenverluste aufgrund unzureichender Datensicherung haftet der Kunde selbst.
5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von MEDEATIV in Anspruch, gilt zusätzlich Folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. MEDEATIV agiert dabei lediglich als Vermittler und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Domain.
5.7.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch MEDEATIV ist nicht geschuldet.
5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen. MEDEATIV wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Printdesign
6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen MEDEATIV und dem Kunden ist in der Regel die Entwicklung der gestalterischen Vorgaben des Kunden für Printprodukte (z.B. Banner, Plakate, KFZ-Beschriftungen, Logos). Diese Verträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Abweichende Leistungsumfänge können individuell vereinbart werden.
6.2 Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen MEDEATIV und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei MEDEATIV eine Anfrage, die eine möglichst genaue Beschreibung der gewünschten Design-Leistungen enthält. Diese Anfrage gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch MEDEATIV. MEDEATIV wird die Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf dieser Grundlage ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
6.3 Nach Vertragsabschluss können die Anforderungen des Kunden in einem weiteren Briefing präzisiert werden, und Kundenwünsche, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind, können eingebracht werden. Wenn erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor der Fertigstellung des Werks. Änderungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien dem in Textform zustimmen. MEDEATIV ist nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird MEDEATIV den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, trägt er die Mehrkosten.
6.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von MEDEATIV ist, dass der Kunde alle zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) vor Beginn des Auftrags vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen oder Verspätungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Zuarbeit des Kunden entstehen, ist MEDEATIV in keiner Weise verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MEDEATIV den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
6.7 Die Vergütung wird individuell zwischen den Parteien vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.8 Sofern nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet MEDEATIV bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungen lediglich die Übergabe einer druckfertigen Datei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Ein Anspruch auf die Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign) besteht nicht.
Video und Fotografie
7.1 MEDEATIV erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen MEDEATIV und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei MEDEATIV eine Anfrage, die eine möglichst genaue Beschreibung der gewünschten Leistungen enthält. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch MEDEATIV dar. MEDEATIV wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf dieser Grundlage ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen jedoch an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Leistung darstellt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. MEDEATIV schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Sofern nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, trägt er die Mehrkosten.
7.4 Wenn der Kunde für die Erstellung des Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass diese Personen der Verwendung der Aufnahmen zugestimmt haben. Der Kunde ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Einwilligungserklärungen verantwortlich.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird MEDEATIV den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde, kann MEDEATIV verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
7.7 Sofern nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur die fertig bearbeiteten Aufnahmen für den jeweiligen Einsatzzweck. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) besteht nicht.
SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
8.1 MEDEATIV bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet MEDEATIV ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis, wie z.B. ein bestimmtes Ranking in der Trefferliste einer Suchmaschine, wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
8.2 MEDEATIV bietet dem Kunden auch Dienstleistungen im Bereich SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet MEDEATIV ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bezüglich werbewirksamer Keywords sowie, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis, wie z.B. Verkaufszahlen, wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. MEDEATIV hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung auch einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. MEDEATIV trifft keine Verpflichtung zur rechtlichen Überprüfung der Keywords. MEDEATIV unterbreitet dem Kunden Vorschläge zur Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere in Bezug auf die Markenrechte Dritter, sowie die Freigabe der Keywords obliegen dem Kunden vor der Durchführung der Kampagne.
Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Erstellung von Webseiten oder andere Aufträge ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien und richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann MEDEATIV verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt. Die schriftliche Abnahme ist jedoch nur dann geschuldet, wenn MEDEATIV den Kunden dazu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt. Die Frist zur Abnahme im Sinne von § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB beträgt zwei Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände keine längere Frist erforderlich ist, die MEDEATIV dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei MEDEATIV. Die Verjährungsfrist für Mängel- und sonstige Ansprüche beträgt ein Jahr. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch MEDEATIV resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Wartungsverträge, haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, sofern keine abweichenden Bestimmungen vereinbart wurden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere sechs Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
13.1 MEDEATIV räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und Quellcodes ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde MEDEATIV ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zu Eigenwerbezwecken (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. MEDEATIV ist insbesondere berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu Werbezwecken zu nutzen und auf sämtlichen erstellten Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3 Ferner ist MEDEATIV berechtigt, seinen eigenen Namen mit einer Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von MEDEATIV erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
MEDEATIV verpflichtet sich, alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, interaktive Produkte und sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen streng vertraulich zu behandeln. MEDEATIV verpflichtet sich darüber hinaus, die Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern sowie Dritten (wie z.B. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios usw.), die Zugang zu den genannten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
Haftung / Freistellung
15.1 Die Haftung von MEDEATIV für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet MEDEATIV der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei der Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorgenannte Haftungsregelung gilt auch für die Haftung von MEDEATIV für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
15.2 Der Kunde stellt MEDEATIV von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht gegen MEDEATIV geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
16.1 Die zwischen MEDEATIV und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von MEDEATIV als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.3 MEDEATIV ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Bei Widerspruch ist MEDEATIV berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Änderungsmitteilung wird auf die Frist und die Folgen eines Widerspruchs oder dessen Ausbleiben hinweisen.
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